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Abstract

<jats:p>Ende Juni hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihr Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorgestellt. Das Gutachten ist methodisch und konzeptionell ergebnisoffen angelegt und legt transparente, wissenschaftliche Standards zugrunde. Den von der GFF ausdrücklich kommunizierten Anspruch, die „eindeutige“ Verfassungswidrigkeit der AfD und die „große Wahrscheinlichkeit“, dass ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, festzustellen, kann es jedoch nicht einlösen. Das liegt an zwei Illusionen über die verfassungsgerichtliche Parteiverbotsjudikatur.</jats:p>

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Keywords

gutachten verfassungswidrigkeit ende juni gesellschaft

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