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Abstract

<jats:p>Am Sonntag, den 07.06.26 wurde in der Stadt Aue-Bad Schlema ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Nur mit knapper Mehrheit konnte sich dabei der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann gegen den Kandidaten der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“, Stefan Hartung, durchsetzen. Diese Bürgermeisterwahl berührt grundlegende Fragen des Beamten-, Kommunalwahl- und Verfassungsrechts. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Fehlt diese Gewähr, ist die Wählbarkeit ausgeschlossen. Tatsächlich sprechen gewichtige rechtliche Gründe für die Nichtwählbarkeit Hartungs.</jats:p>

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diese gewähr für sonntag 070626

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