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Abstract

<jats:p>Diese Arbeit befasst sich mit der aus § 13 Abs. 1 StGB folgenden Beschützergarantenstellung im familiären Bereich, die angesichts des demografischen Wandels immer stärker an Bedeutung erlangt. Anlass dazu gaben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2016 und 2017, in denen die Senate die Garantenstellung von Kindern im Verhältnis zu ihren Eltern nicht mehr – wie bisher – allein mit dem rechtlichen Verwandtschaftsverhältnis begründeten, sondern unter Berücksichtigung von § 1618a BGB auf die Umstände des Einzelfalls Bezug nahmen. Der besondere Schwerpunkt liegt daher auf der Frage, ob § 1618a BGB als Grundlage für eine Garantenstellung herangezogen werden kann. Neben der Untersuchung der Beschützergarantenstellung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 StGB mit Art. 103 Abs. 2 GG und den Anforderungen, die das Bestimmtheitsgebot an Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB stellt.</jats:p>

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Keywords

stgb beschützergarantenstellung garantenstellung 1618a schwerpunkt

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